Zolltarifnummer 2903590030Hexafluorpropen (CAS RN 116-15-4)
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 2903590030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2903590030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2903590030
2903590030 bezeichnet „Hexafluorpropen (CAS RN 116-15-4)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2903590030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2903590030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 290359 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2903590030 erfasst speziell „Hexafluorpropen (CAS RN 116-15-4)“.
Die Einreihung 2903590030 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.