Unterposition 290369andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 290369 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 290369 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 290369
290369 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
290369 umfasst 3 Untercodes, darunter „Dibrommethan“, „andere“ und „Iodide“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 290369 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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