Unterposition 290377andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate

Gültig seit 01.01.2012

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 290377
andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate

Die Zolltarifnummer 290377 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 290377 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
29037760Trichlorfluormethan, Dichlordifluormethan, Trichlortrifluorethane, Dichlortetrafluorethane und Chlorpentafluorethan
29037790andere

Häufige Fragen zu 290377

Disclaimer

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