Zolltarifnummer 2903892025rel-(1R,2R,5S,6R,9R,10S)-1,2,5,6,9,10-Hexabromcyclododecan (CAS RN 134237-50-6)
Gültig seit 01.01.2025
Die Zolltarifnummer 2903892025 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nur zur Verwendung in Verkehr bringen oder selbst verwenden, wenn er zugelassen oder von der Zulassung ausgenommen wurde (Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das angemeldete Erzeugnis mit den in Anhang XIV der Verordnung Nr. 1907/2006 aufgeführten ausgenommenen Verwendungen oder Verwendungskategorien übereinstimmt.
Die Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) finden keine Anwendung, wenn ein Stoff wie folgt verwendet wird: a) in Human- oder Tierarzneimitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel und der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Von den Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) ausgenommen sind standortinterne isolierte Zwischenprodukte und transportierte isolierte Zwischenprodukte.
Import control on persistent organic pollutants (POP)
Herkunft: ERGA OMNES
Ausnahmen von Verboten gelten für die Einfuhr eines Stoffes, der für die Forschung im Labormaßstab oder als Referenzstandard verwendet wird, und eines Stoffes, der als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung gemäß den einschlägigen Einträgen in Anhang I in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorkommt. (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1021)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2903892025 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2903892025
2903892025 bezeichnet „rel-(1R,2R,5S,6R,9R,10S)-1,2,5,6,9,10-Hexabromcyclododecan (CAS RN 134237-50-6)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24, Regulation 1907/06 und Regulation 1021/19.
Für 2903892025 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 2903892025 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2903892025 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29038920 („Hexabromcyclododecane (HBCD)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2903892025 erfasst speziell „rel-(1R,2R,5S,6R,9R,10S)-1,2,5,6,9,10-Hexabromcyclododecan (CAS RN 134237-50-6)“.
Die Einreihung 2903892025 ist im TARIC seit dem 01.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.