KN-Code 29038970andere
Gültig seit 01.01.2025
Die Zolltarifnummer 29038970 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als KN-Code bündelt 29038970 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2903897050 | Chlorcyclopentan (CAS RN 930-28-9) |
| 2903897060 | Octafluorcyclobutan (CAS|RN|115-25-3) |
| 2903897090 | andere |
Häufige Fragen zu 29038970
29038970 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
29038970 umfasst 3 Untercodes, darunter „Chlorcyclopentan (CAS RN 930-28-9)“, „Octafluorcyclobutan (CAS RN 115-25-3)“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 29038970 ist im TARIC seit dem 01.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
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