Unterposition 290399andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 290399 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 290399 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 290399
290399 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
290399 umfasst 2 Untercodes, darunter „2,3,4,5,6-Pentabromethylbenzol“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 290399 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
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