Zolltarifnummer 29039980104-Brom-2-fluorbiphenyl (CAS RN 41604-19-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 2903998010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2903998010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2903998010
2903998010 steht in KN-Code 29039980 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2903998018 | 1-Fluornaphthalin (CAS RN 321-38-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2903998020 | 1,2-Bis(pentabromphenyl)ethan (CAS RN 84852-53-9) |
| 2903998023 | 3,5-Bis(trifluormethyl)-benzylbromid (CAS RN 32247-96-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2903998025 | 2,2'-Dibrombiphenyl (CAS RN 13029-09-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2903998030 | 1,3-Dichlorbenzol (CAS RN 541-73-1) |
| 2903998035 | 2-Brom-9,9'-spirobi[9H-fluoren] (CAS RN 171408-76-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2903998040 | 2,6-Dichlortoluol (CAS RN 118-69-4), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an: - Tetrachlordibenzodioxinen von 0,001 mg/kg oder weniger, - Tetrachlordibenzofuranen von 0,001 mg/kg oder weniger, - Tetrachlorbiphenylen von 0,2 mg/kg oder weniger |
| 2903998045 | 1-Brom-4-(trans-4-propylcyclohexyl)benzol (CAS RN 86579-53-5), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2903998050 | Fluorbenzol (CAS RN 462-06-6) |
| 2903998055 | 1-Brom-4-(trans-4-ethylcyclohexyl)benzol (CAS RN 91538-82-8), mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2903998065 | 2,6-Difluorbenzylbromid (CAS RN 85118-00-9) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr |
| 2903998070 | 1-[Chlor(phenyl)methyl]-2-methylbenzol (CAS RN 41870-52-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
Häufige Fragen zu 2903998010
2903998010 bezeichnet „4-Brom-2-fluorbiphenyl (CAS RN 41604-19-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2903 („Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2903998010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2903998010 ist einer von 16 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29039980 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2903998010 erfasst speziell „4-Brom-2-fluorbiphenyl (CAS RN 41604-19-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2903998010 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.