Zolltarifnummer 2905220030(±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 2905220030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2905 („Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2905220030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2905220030
2905220030 bezeichnet „(±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2905 („Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2905220030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2905220030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 290522 („acyclische Terpenalkohole“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2905220030 erfasst speziell „(±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2905220030 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.