Zolltarifnummer 2905310010Monoethylenglykol (derzeitige EG-Nummer 203-473-3)
Gültig seit 14.10.2020
Die Zolltarifnummer 2905310010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2905 („Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2905310010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2905310010
2905310010 bezeichnet „Monoethylenglykol (derzeitige EG-Nummer 203-473-3)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2905 („Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ sind 2 Maßnahmen für Saudi-Arabien und Vereinigte Staaten hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1976/21, Regulation 1036/16 und Decision 0142/96.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Saudi-Arabien und Vereinigte Staaten.
Für 2905310010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2905310010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 290531 („Ethylenglykol (Ethandiol)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2905310010 erfasst speziell „Monoethylenglykol (derzeitige EG-Nummer 203-473-3)“.
Die Einreihung 2905310010 ist im TARIC seit dem 14.10.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.