Unterposition 290559andere
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 290559 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2905 („Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 290559 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 290559
290559 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2905 („Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
290559 umfasst 2 Untercodes, darunter „2,2-Bis(brommethyl)propandiol“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 290559 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
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