Position 2906Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2906
Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

Die Zolltarifnummer 2906 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2906 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
290611Menthol
290612Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole
290613Sterine und Inosite
290619andere
290621Benzylalkohol
290629andere

Häufige Fragen zu 2906

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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