Position 2907Phenole; Phenolalkohole
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2907 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2907 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 290711 | Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze |
| 290712 | Kresole und ihre Salze |
| 290713 | Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse |
| 290715 | Naphthole und ihre Salze |
| 290719 | andere |
| 290721 | Resorcin und seine Salze |
| 290722 | Hydrochinon und seine Salze |
| 290723 | 4,4′-Isopropylidendiphenol (Bisphenol|A, Diphenylolpropan) und seine Salze |
| 290729 | andere |
Häufige Fragen zu 2907
2907 bezeichnet „Phenole; Phenolalkohole“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2907 umfasst 9 Untercodes, darunter „Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze“, „Kresole und ihre Salze“ und „Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2907 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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