Zolltarifnummer 29081900702,3,6-Trifluorphenol (CAS RN 113798-74-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 2908190070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2908 („Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2908190070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2908190070
2908190070 bezeichnet „2,3,6-Trifluorphenol (CAS RN 113798-74-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2908 („Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2908190070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2908190070 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 290819 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2908190070 erfasst speziell „2,3,6-Trifluorphenol (CAS RN 113798-74-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2908190070 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.