KN-Code 29093031Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 29093031 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2909 („Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on persistent organic pollutants (POP)
Herkunft: ERGA OMNES
Ausnahmen von Verboten gelten für die Einfuhr eines Stoffes, der für die Forschung im Labormaßstab oder als Referenzstandard verwendet wird, und eines Stoffes, der als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung gemäß den einschlägigen Einträgen in Anhang I in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorkommt. (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1021)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on dangerous chemicals | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 29093031
29093031 bezeichnet „Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol“, eine Einreihung innerhalb der Position 2909 („Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 1021/19.
Für 29093031 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 29093031 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
29093031 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 290930 („aromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 29093031 erfasst speziell „Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol“.
Die Einreihung 29093031 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.