Zolltarifnummer 29093090251,2-Diphenoxyethan (CAS RN 104-66-5) in Form von Pulver oder als wässrige Dispersion mit einem Gehalt an 1,2-Diphenoxyethan von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 2909309025 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2909 („Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2909309025 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2909309025
2909309025 bezeichnet „1,2-Diphenoxyethan (CAS RN 104-66-5) in Form von Pulver oder als wässrige Dispersion mit einem Gehalt an 1,2-Diphenoxyethan von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2909 („Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2909309025 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2909309025 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29093090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2909309025 erfasst speziell „1,2-Diphenoxyethan (CAS RN 104-66-5) in Form von Pulver oder als wässrige Dispersion mit einem Gehalt an 1,2-Diphenoxyethan von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT“.
Die Einreihung 2909309025 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.