Zolltarifnummer 2909609050Lösung von 3,6,9-(Ethyl und/oder Propyl)-3,6,9-trimethyl-1,2,4,5,7,8-hexoxonanen (CAS RN 1613243-54-1) in Kohlenwasserstoffen (CAS RN 1174522-09-8), mit einem Gehalt an Hexoxonanen von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 GHT
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 2909609050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2909 („Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2909609050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2909609050
2909609050 bezeichnet „Lösung von 3,6,9-(Ethyl und/oder Propyl)-3,6,9-trimethyl-1,2,4,5,7,8-hexoxonanen (CAS RN 1613243-54-1) in Kohlenwasserstoffen (CAS RN 1174522-09-8), mit einem Gehalt an Hexoxonanen von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2909 („Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2909609050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2909609050 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29096090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2909609050 erfasst speziell „Lösung von 3,6,9-(Ethyl und/oder Propyl)-3,6,9-trimethyl-1,2,4,5,7,8-hexoxonanen (CAS RN 1613243-54-1) in Kohlenwasserstoffen (CAS RN 1174522-09-8), mit einem Gehalt an Hexoxonanen von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 GHT“.
Die Einreihung 2909609050 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.