Zolltarifnummer 2910900005Waren mit einem Gehalt von mehr als 35|GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Härtern oder Zusatzstoffen, die der Anmerkung 1 g) zu Kapitel 29 entsprechen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält
Gültig seit 01.07.2024
Die Zolltarifnummer 2910900005 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2910 („Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2910900005 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2910900005
2910900005 bezeichnet „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Härtern oder Zusatzstoffen, die der Anmerkung 1 g) zu Kapitel 29 entsprechen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält“, eine Einreihung innerhalb der Position 2910 („Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ sind 3 Maßnahmen für China, Taiwan und Thailand hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2364/23, Regulation 1505/25 und Decision 0001/95.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China, Taiwan und Thailand.
Für 2910900005 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2910900005 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 291090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2910900005 erfasst speziell „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Härtern oder Zusatzstoffen, die der Anmerkung 1 g) zu Kapitel 29 entsprechen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält“.
Die Einreihung 2910900005 ist im TARIC seit dem 01.07.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.