Position 2913Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position|2912
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2913 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2913 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2913000010 | 2-Nitrobenzaldehyd (CAS RN 552-89-6) |
| 2913000020 | 4-(Difluormethoxy)-3-hydroxybenzaldehyd (CAS RN 151103-08-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2913000030 | 2-Hydroxy-5-nitrobenzaldehyd (CAS RN 97-51-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2913000090 | andere |
Häufige Fragen zu 2913
2913 bezeichnet „Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2913 umfasst 4 Untercodes, darunter „2-Nitrobenzaldehyd (CAS RN 552-89-6)“, „4-(Difluormethoxy)-3-hydroxybenzaldehyd (CAS RN 151103-08-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“ und „2-Hydroxy-5-nitrobenzaldehyd (CAS RN 97-51-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2913 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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