Zolltarifnummer 29141990303-Methylbutanon (CAS RN 563-80-4)
Gültig seit 01.01.2008
Die Zolltarifnummer 2914199030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2914 („Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2914199030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2914199030
2914199030 steht in KN-Code 29141990 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2914199020 | Heptan-2-on (CAS RN 110-43-0) |
| 2914199040 | Pentan-2-on (CAS RN 107-87-9) |
| 2914199060 | Zinkacetylacetonat (CAS RN 14024-63-6) |
| 2914199070 | Calciumacetylacetonat (CAS RN 19372-44-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2914199090 | andere |
Häufige Fragen zu 2914199030
2914199030 bezeichnet „3-Methylbutanon (CAS RN 563-80-4)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2914 („Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1214/07, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2914199030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2914199030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2914199030 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29141990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2914199030 erfasst speziell „3-Methylbutanon (CAS RN 563-80-4)“.
Die Einreihung 2914199030 ist im TARIC seit dem 01.01.2008 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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