Zolltarifnummer 2915909098andere
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 2915909098 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2915 („Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2915909098 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2915909098
2915909098 steht in KN-Code 29159090 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 12 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2915909010 | PFOA-verwandte Verbindungen |
| 2915909020 | Methyl-(R)-2-fluorpropionat (CAS RN 146805-74-5) |
| 2915909025 | Methyloctanoat (CAS RN 111-11-5), Methyldecanoat (CAS RN 110-42-9) oder Methylmyristat (CAS RN 124-10-7) |
| 2915909027 | Triethylorthoformiat (CAS RN 122-51-0), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2915909030 | 3,3-Dimethylbutyrylchlorid (CAS RN 7065-46-5) |
| 2915909033 | Ethyl-8-bromoctanoat (CAS RN 29823-21-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2915909043 | Trifluoressigsäureanhydrid (CAS RN 407-25-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2915909045 | Trimethylorthoformiat (CAS RN 149-73-5) |
| 2915909053 | 3-Chlor-2,2-dimethylpropanoylchlorid (CAS RN 4300-97-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2915909060 | 6,8-Ethyldichloroctanoat (CAS RN 1070-64-0) |
| 2915909085 | Ethyltrifluoracetat (CAS RN 383-63-1) |
| 2915909095 | Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette |
Häufige Fragen zu 2915909098
2915909098 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2915 („Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25.
Für 2915909098 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2915909098 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29159090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2915909098 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2915909098 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.