Unterposition 291620alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 291620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 291620 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2916200015 | Transfluthrin (ISO) (CAS RN 118712-89-3) |
| 2916200025 | Cyclohexancarbonylchlorid (CAS RN 2719-27-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2916200055 | Methyl-2,2-dimethyl-3-(2-methylprop-1-en-1-yl)cyclopropan-1-carboxylat (CAS RN 5460-63-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr |
| 2916200060 | 3-Cyclohexylpropionsäure (CAS RN 701-97-3) |
| 2916200065 | Tefluthrin (CAS RN 79538-32-2) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr |
| 2916200090 | andere |
Ähnliche Unterpositionen zu 291620
291620 steht in Position 2916 „Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 291611 | Acrylsäure und ihre Salze |
| 291612 | Ester der Acrylsäure |
| 291613 | Methacrylsäure und ihre Salze |
| 291614 | Ester der Methacrylsäure |
| 291615 | Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester |
| 291616 | Binapacryl (ISO) |
| 291619 | andere |
| 291631 | Benzoesäure, ihre Salze und Ester |
| 291632 | Benzoylperoxid und Benzoylchlorid |
| 291634 | Phenylessigsäure und ihre Salze |
| 291639 | andere |
Häufige Fragen zu 291620
291620 bezeichnet „alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate“, eine Einreihung innerhalb der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
291620 umfasst 6 Untercodes, darunter „Transfluthrin (ISO) (CAS RN 118712-89-3)“, „Cyclohexancarbonylchlorid (CAS RN 2719-27-9) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“ und „Methyl-2,2-dimethyl-3-(2-methylprop-1-en-1-yl)cyclopropan-1-carboxylat (CAS RN 5460-63-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr“ u. a.
Die Einreihung 291620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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