Position 2917Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2917 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2917 insgesamt 13 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 291711 | Oxalsäure, ihre Salze und Ester |
| 291712 | Adipinsäure, ihre Salze und Ester |
| 291713 | Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester |
| 291714 | Maleinsäureanhydrid |
| 291719 | andere |
| 291720 | alicyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate |
| 291732 | Dioctylorthophthalate |
| 291733 | Dinonyl- oder Didecylorthophthalate |
| 291734 | andere Ester der Orthophthalsäure |
| 291735 | Phthalsäureanhydrid |
| 291736 | Terephthalsäure und ihre Salze |
| 291737 | Dimethylterephthalat |
| 291739 | andere |
Häufige Fragen zu 2917
2917 bezeichnet „Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2917 umfasst 13 Untercodes, darunter „Oxalsäure, ihre Salze und Ester“, „Adipinsäure, ihre Salze und Ester“ und „Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2917 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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