Zolltarifnummer 2917198070Itaconsäure (CAS RN 97-65-4)
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 2917198070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2917 („Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,3%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2917198070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2917198070
2917198070 steht in KN-Code 29171980 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2917198035 | Diethylmethylmalonat (CAS RN 609-08-5) |
| 2917198040 | Dodecandisäure (CAS RN 693-23-2), mit einer Reinheit von mehr als 98,5 GHT |
| 2917198045 | Eisenfumarat (CAS RN 141-01-5) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr |
| 2917198050 | Tetradecandisäure (CAS RN 821-38-5) |
| 2917198055 | Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2917198060 | Oxalylchlorid (CAS RN 79-37-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2917198065 | 20-tert-Butoxy-20-oxoicosanosäure (CAS RN 683239-16-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2917198075 | Ethylenbrassylat (CAS RN 105-95-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr |
| 2917198080 | Ethylchlorglyoxylat (CAS RN 4755-77-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2917198085 | Dibutylitaconat (CAS RN 2155-60-4) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr |
| 2917198090 | andere |
Häufige Fragen zu 2917198070
2917198070 bezeichnet „Itaconsäure (CAS RN 97-65-4)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2917 („Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2917198070 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2917198070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2917198070 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29171980 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2917198070 erfasst speziell „Itaconsäure (CAS RN 97-65-4)“.
Die Einreihung 2917198070 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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