Zolltarifnummer 2918300075Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 2918300075 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2918 („Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2918300075 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2918300075
2918300075 steht in Unterposition 291830 „Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate“. Auf derselben Ebene liegen 18 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2918300010 | Benzophenon-3,3′,4,4′-tetracarbonsäuredianhydrid (CAS RN 2421-28-5) |
| 2918300013 | Zu anderer Verwendung als zur Verwendung bei der Herstellung schwefelbasierter und formaldehydfreier Reduktionsmittel (FFSRA) mit einem Eisengehalt (Fe) von ≥ 10 und ≤ 20 ppm (Teile je Million) eingeführt wird. |
| 2918300014 | andere |
| 2918300017 | Ethyl-alpha-phenylacetoacetat (EAPA) CAS-Nr. 5413-05-8 |
| 2918300027 | Diethyl-(phenylacetyl)propandioat (DEPAPD) (CAS RN 20320-59-6) |
| 2918300030 | Methyl-2-benzoylbenzoat (CAS RN 606-28-0) |
| 2918300035 | 3-Oxocyclobutan-1-carboxylsäure (CAS RN 23761-23-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2918300037 | Methyl-alpha-acetylphenylacetat (MAPA) CAS-Nr.16648-44-5 |
| 2918300043 | Ethyl-4-oxovalerat (CAS RN 539-88-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2918300048 | Prohexadion-Calcium (ISOM) (CAS RN 127277-53-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2918300053 | 2-(4-Chlorbenzoyl)benzoesäure (CAS RN 85-56-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2918300055 | Methyl-3-oxopentanoat (CAS RN 30414-53-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
Häufige Fragen zu 2918300075
2918300075 bezeichnet „Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2918 („Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1998/22 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2918300075 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2918300075 ist einer von 19 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 291830 („Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2918300075 erfasst speziell „Methyl-2-((1S,2R)-3-oxo-2-pentylcyclopentyl)acetat (CAS RN 151716-35-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2918300075 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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