Zolltarifnummer 2920901075Dimethylsulfat (CAS RN 77-78-1) mit einer Reinheit von mindestens 99 GHT
Gültig seit 01.07.2020
Die Zolltarifnummer 2920901075 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2920 („Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2920901075 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2920901075
2920901075 steht in KN-Code 29209010 „Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2920901013 | Tetraethyl-orthocarbonat (CAS RN 78-09-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2920901020 | Diallyl-2,2'-oxydiethyldicarbonat (CAS RN 142-22-3) |
| 2920901023 | 1,3,2-Dioxathiolan-2,2-dioxid (CAS RN 1072-53-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2920901033 | Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2920901040 | Dimethylcarbonat (CAS RN 616-38-6) |
| 2920901045 | Ethylencarbonat (CAS RN 96-49-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2920901050 | Di-tert-Butyldicarbonat (CAS RN 24424-99-5) |
| 2920901055 | Vinylencarbonat (CAS RN 872-36-6) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr |
| 2920901065 | Vinylethylencarbonat (CAS RN 4427-96-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr |
| 2920901085 | Diethylcarbonat (CAS RN 105-58-8) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr |
| 2920901090 | andere |
Häufige Fragen zu 2920901075
2920901075 bezeichnet „Dimethylsulfat (CAS RN 77-78-1) mit einer Reinheit von mindestens 99 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2920 („Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1776/19.
Für 2920901075 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2920901075 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29209010 („Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2920901075 erfasst speziell „Dimethylsulfat (CAS RN 77-78-1) mit einer Reinheit von mindestens 99 GHT“.
Die Einreihung 2920901075 ist im TARIC seit dem 01.07.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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