Zolltarifnummer 29214300256-Chlor-α,α,α-trifluor-m-toluidin (CAS RN 121-50-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 2921430025 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2921 („Verbindungen mit Aminofunktion“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2921430025 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2921430025
2921430025 bezeichnet „6-Chlor-α,α,α-trifluor-m-toluidin (CAS RN 121-50-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2921 („Verbindungen mit Aminofunktion“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1998/22 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2921430025 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2921430025 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 292143 („Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2921430025 erfasst speziell „6-Chlor-α,α,α-trifluor-m-toluidin (CAS RN 121-50-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2921430025 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.