Zolltarifnummer 2922498563Glycinhydrochlorid (CAS RN 6000-43-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 5 GHT des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelaromen
Gültig seit 01.01.2025
Die Zolltarifnummer 2922498563 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2922 („Amine mit Sauerstoff-Funktionen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2922498563 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2922498563
2922498563 bezeichnet „Glycinhydrochlorid (CAS RN 6000-43-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 5 GHT des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelaromen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2922 („Amine mit Sauerstoff-Funktionen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2922498563 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2922498563 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2922498563 ist einer von 16 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29224985 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 2922498563 erfasst speziell „Glycinhydrochlorid (CAS RN 6000-43-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr, auch mit Zusatz von nicht mehr als 5 GHT des Antibackmittels Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelaromen“.
Die Einreihung 2922498563 ist im TARIC seit dem 01.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.