Unterposition 292320Lecithine und andere Phosphoaminolipoide
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 292320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Öko-Erzeugnisse
Herkunft: ERGA OMNES
Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 292320
292320 bezeichnet „Lecithine und andere Phosphoaminolipoide“, eine Einreihung innerhalb der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94 und Regulation 2306/21.
Für 292320 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Für 292320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
292320 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 292320 erfasst speziell „Lecithine und andere Phosphoaminolipoide“.
Die Einreihung 292320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.