Zolltarifnummer 2923900075Tetraethylammoniumhydroxid in Form einer wässrigen Lösung mit:| -|35|GHT (±|0,5|GHT)|Tetraethylammoniumhydroxid -|nicht mehr als 1|000|mg/kg Chlorid -|nicht mehr als 2|mg/kg Eisen und -|nicht mehr als 10|mg/kg Kalium
Gültig seit 01.07.2011
Die Zolltarifnummer 2923900075 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2923900075 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2923900075
2923900075 bezeichnet „Tetraethylammoniumhydroxid in Form einer wässrigen Lösung mit: - 35 GHT (± 0,5 GHT) Tetraethylammoniumhydroxid - nicht mehr als 1 000 mg/kg Chlorid - nicht mehr als 2 mg/kg Eisen und - nicht mehr als 10 mg/kg Kalium“, eine Einreihung innerhalb der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0861/10 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2923900075 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2923900075 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 292390 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2923900075 erfasst speziell „Tetraethylammoniumhydroxid in Form einer wässrigen Lösung mit: - 35 GHT (± 0,5 GHT) Tetraethylammoniumhydroxid - nicht mehr als 1 000 mg/kg Chlorid - nicht mehr als 2 mg/kg Eisen und - nicht mehr als 10 mg/kg Kalium“.
Die Einreihung 2923900075 ist im TARIC seit dem 01.07.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.