Unterposition 292421Ureine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 292421 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2924 („Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung2,2%
Bosnien und Herzegowina0%
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)0%
Japan0%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Ukraine0%
Vietnam0%

Ähnliche Unterpositionen zu 292421

292421 steht in Position 2924 „Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
292411Meprobamat (INN)
292412Fluoracetamid (ISO), Monocrotophos (ISO) und Phosphamidon (ISO)
292419andere
2924232-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze
292424Ethinamat (INN)
292425Alachlor (ISO)
292429andere

Häufige Fragen zu 292421

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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