Zolltarifnummer 2924297042N-Benzyloxycarbonylglycin (CAS RN 1138-80-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2025
Die Zolltarifnummer 2924297042 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2924 („Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,2% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 0% |
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2924297042 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2924297042
2924297042 bezeichnet „N-Benzyloxycarbonylglycin (CAS RN 1138-80-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2924 („Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24, Regulation 2605/25, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Indien.
Für 2924297042 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2924297042 ist einer von 41 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29242970 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2924297042 erfasst speziell „N-Benzyloxycarbonylglycin (CAS RN 1138-80-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2924297042 ist im TARIC seit dem 01.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.