Unterposition 292511Saccharin und seine Salze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 292511 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2925 („Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 292511 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2925110030 | 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on-1,1-dioxid (CAS RN 81-07-2) oder Natrium-1,2-benzothiazol-3-olat-1,1-dioxid (CAS RN 128-44-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2925110090 | andere |
Häufige Fragen zu 292511
292511 bezeichnet „Saccharin und seine Salze“, eine Einreihung innerhalb der Position 2925 („Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
292511 umfasst 2 Untercodes, darunter „1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on-1,1-dioxid (CAS RN 81-07-2) oder Natrium-1,2-benzothiazol-3-olat-1,1-dioxid (CAS RN 128-44-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“ und „andere“.
Die Einreihung 292511 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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