Position 2930Organische Thioverbindungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2930 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2930 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 293010 | 2-(N,N-Dimethylamino)ethanthiol |
| 293020 | Thiocarbamate und Dithiocarbamate |
| 293030 | Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide |
| 293040 | Methionin |
| 293060 | 2-(N,N-Diethylamino)ethanthiol |
| 293070 | Bis(2-hydroxyethyl)sulfid (Thiodiglycol) (INN)) |
| 293080 | Aldicarb (ISO), Captafol (ISO) and Methamidophos (ISO) |
| 293090 | andere |
Häufige Fragen zu 2930
2930 bezeichnet „Organische Thioverbindungen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2930 umfasst 8 Untercodes, darunter „2-(N,N-Dimethylamino)ethanthiol“, „Thiocarbamate und Dithiocarbamate“ und „Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2930 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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