Unterposition 293153O-(3-Chlorpropyl)-O-[4-nitro-3-(trifluormethyl)phenyl]-methylphosphonthionat

Gültig seit 01.01.2022

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 293153
O-(3-Chlorpropyl)-O-[4-nitro-3-(trifluormethyl)phenyl]-methylphosphonthionat

Die Zolltarifnummer 293153 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2931 („Andere organisch-anorganische Verbindungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

6,5%

Ergänzende Maßeinheit

–

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien

    Herkunft: Iran (Islamische Republik)

    In Anhang III (MG-Fußnoten) sind die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien, aufgeführt (VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012)

    Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind (Artikel 4a, Artikel 4c VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012): Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union oder jeden sonstigen Artikel mit oder ohne Ursprung in der Union, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, unmittelbar oder mittelbar an iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in Iran unmittelbar oder mittelbar aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.

    M4C2c, M4C2d, M4C2e, M4C4a, M4C4b, M4C2b, M4C2f, M4C2g, M4C5, M4C6c1, M4C6d1, M4C6e1, M4C6d2, M4C6d4, M4C6c2, M4C6d5

  • Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

Ähnliche Unterpositionen zu 293153

293153 steht in Position 2931 „Andere organisch-anorganische Verbindungen“. Auf derselben Ebene liegen 16 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
293110Tetramethylblei und Tetraethylblei
293120Tributylzinnverbindungen
293141Dimethylmethylphosphonat
293142Dimethylpropylphosphonat
293143Diethylethylphosphonat
293144Methylphosphonsäure
293145Salze der Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (1 : 1)
2931462,4,6-Tripropyl-1,3,5,2,4,6-trioxatriphosphinan-2,4,6-trioxid
293147(5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl-methyl-methylphosphonat
2931483,9-Dimethyl-2,4,8,10-tetraoxa-3,9-diphosphaspiro[5.5]undecan-3,9-dioxid
293149andere
293151Methylphosphonsäuredichlorid

Alle 16 Einträge in Position 2931 „Andere organisch-anorganische Verbindungen“ ansehen →

Häufige Fragen zu 293153

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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