Zolltarifnummer 2932209080Gibberellinsäure (CAS RN 77-06-5) mit einer Reinheit von 88 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 2932209080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2932 („Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 0% |
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2932209080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2932209080
2932209080 bezeichnet „Gibberellinsäure (CAS RN 77-06-5) mit einer Reinheit von 88 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 2932 („Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Regulation 2605/25, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2932209080 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Indien.
Für 2932209080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2932209080 ist einer von 20 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29322090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 2932209080 erfasst speziell „Gibberellinsäure (CAS RN 77-06-5) mit einer Reinheit von 88 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln“.
Die Einreihung 2932209080 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.