Zolltarifnummer 29339980852-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-butylphenol (UV-320) (CAS RN 3846-71-7)
Gültig seit 27.02.2020
Die Zolltarifnummer 2933998085 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2933 („Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nur zur Verwendung in Verkehr bringen oder selbst verwenden, wenn er zugelassen oder von der Zulassung ausgenommen wurde (Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das angemeldete Erzeugnis mit den in Anhang XIV der Verordnung Nr. 1907/2006 aufgeführten ausgenommenen Verwendungen oder Verwendungskategorien übereinstimmt.
Die Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) finden keine Anwendung, wenn ein Stoff wie folgt verwendet wird: a) in Human- oder Tierarzneimitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel und der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Von den Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) ausgenommen sind standortinterne isolierte Zwischenprodukte und transportierte isolierte Zwischenprodukte.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2933998085 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2933998085
2933998085 bezeichnet „2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-butylphenol (UV-320) (CAS RN 3846-71-7)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2933 („Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1776/19 und Regulation 1907/06.
Für 2933998085 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 2933998085 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2933998085 ist einer von 67 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29339980 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2933998085 erfasst speziell „2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-butylphenol (UV-320) (CAS RN 3846-71-7)“.
Die Einreihung 2933998085 ist im TARIC seit dem 27.02.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.