Unterposition 293420Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 293420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2934 („Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 293420 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 293420
293420 bezeichnet „Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 2934 („Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
293420 umfasst 2 Untercodes, darunter „Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 293420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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