Zolltarifnummer 2934999024Flufenacet (ISO) (CAS RN 142459-58-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2015
Die Zolltarifnummer 2934999024 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2934 („Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2934999024 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2934999024
2934999024 bezeichnet „Flufenacet (ISO) (CAS RN 142459-58-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2934 („Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092548. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01 und Regulation 2614/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2934999024 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2934999024 ist einer von 65 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29349990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2934999024 erfasst speziell „Flufenacet (ISO) (CAS RN 142459-58-3) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2934999024 ist im TARIC seit dem 01.01.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.