Unterposition 293930Coffein und seine Salze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 293930 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2939 („Natürliche, auch synthetisch hergestellte Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 293930 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 293930 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 293930
293930 bezeichnet „Coffein und seine Salze“, eine Einreihung innerhalb der Position 2939 („Natürliche, auch synthetisch hergestellte Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 293930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
293930 ist einer von 18 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2939 („Natürliche, auch synthetisch hergestellte Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 293930 erfasst speziell „Coffein und seine Salze“.
Die Einreihung 293930 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.