Zolltarifnummer 2940000030D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 2940000030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2940 („Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2940000030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2940000030
2940000030 steht in Position 2940 „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2940000010 | Rhamnose, Raffinose, Mannose |
| 2940000020 | D-Xylose (CAS RN 58-86-6) |
| 2940000060 | Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2940000070 | alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2940000080 | andere |
Häufige Fragen zu 2940000030
2940000030 bezeichnet „D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2940 („Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2940000030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2940000030 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2940 („Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2940000030 erfasst speziell „D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)“.
Die Einreihung 2940000030 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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