Position 2942Andere organische Verbindungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2942 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2942 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2942000010 | Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS|RN|56553-60-7) |
| 2942000020 | Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2942000090 | andere |
Häufige Fragen zu 2942
2942 bezeichnet „Andere organische Verbindungen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2942 umfasst 3 Untercodes, darunter „Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS RN 56553-60-7)“, „Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2942 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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