Position 2942Andere organische Verbindungen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2942
Andere organische Verbindungen

Die Zolltarifnummer 2942 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2942 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
2942000010Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS|RN|56553-60-7)
2942000020Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
2942000090andere

Häufige Fragen zu 2942

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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