KN-Code 30029010menschliches Blut
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 30029010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3002 („Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse; Zellkulturen, auch verändert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 30029010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 30029010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 30029010
30029010 bezeichnet „menschliches Blut“, eine Einreihung innerhalb der Position 3002 („Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse; Zellkulturen, auch verändert“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 30029010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
30029010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 300290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 30029010 erfasst speziell „menschliches Blut“.
Die Einreihung 30029010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.