Unterposition 300360andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 300360 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3003 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 300360 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 300360 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Unterpositionen zu 300360
300360 steht in Position 3003 „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“. Auf derselben Ebene liegen 9 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 300310 | Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend |
| 300320 | andere, Antibiotika enthaltend |
| 300331 | Insulin enthaltend |
| 300339 | andere |
| 300341 | Ephedrin oder seine Salze enthaltend |
| 300342 | Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend |
| 300343 | Norephedrin oder seine Salze enthaltend |
| 300349 | andere |
| 300390 | andere |
Häufige Fragen zu 300360
300360 bezeichnet „andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 3003 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 300360 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
300360 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3003 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 300360 erfasst speziell „andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend“.
Die Einreihung 300360 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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