Position 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position|3002, 3005|oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3004 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3004 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 300410 | Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend |
| 300420 | andere, Antibiotika enthaltend |
| 300431 | Insulin enthaltend |
| 300432 | Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend |
| 300439 | andere |
| 300441 | Ephedrin oder seine Salze enthaltend |
| 300442 | Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend |
| 300443 | Norephedrin oder seine Salze enthaltend |
| 300449 | andere |
| 300450 | andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936|enthaltend |
| 300460 | andere, in Unterpositions-Anmerkung 2|zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend |
| 300490 | andere |
Häufige Fragen zu 3004
3004 bezeichnet „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3004 umfasst 12 Untercodes, darunter „Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend“, „andere, Antibiotika enthaltend“ und „Insulin enthaltend“ u. a.
Die Einreihung 3004 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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