Position 3102Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3102 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 31 („Düngemittel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3102 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 310210 | Harnstoff, auch in wässriger Lösung |
| 310221 | Ammoniumsulfat |
| 310229 | andere |
| 310230 | Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung |
| 310240 | Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen |
| 310250 | Natriumnitrat (Natronsalpeter) |
| 310260 | Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) |
| 310280 | Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung |
| 310290 | andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen |
Häufige Fragen zu 3102
3102 bezeichnet „Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3102 umfasst 9 Untercodes, darunter „Harnstoff, auch in wässriger Lösung“, „Ammoniumsulfat“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3102 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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