Position 3103Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3103 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 31 („Düngemittel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3103 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,8 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3103
3103 bezeichnet „Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3103 umfasst 3 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt an Diphosphorpentaoxid (P@2O@5) von 35 GHT oder mehr“, „andere“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,8 %.
Die Einreihung 3103 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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