Position 3104Mineralische oder chemische Kalidüngemittel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3104 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 31 („Düngemittel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3104 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Ähnliche Positionen zu 3104
3104 steht in Kapitel 31 „Düngemittel“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3101 | Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel |
| 3102 | Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel |
| 3103 | Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel |
| 3105 | Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger |
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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