Unterposition 310430Kaliumsulfat
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 310430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3104 („Mineralische oder chemische Kalidüngemittel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 310430 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 310430
310430 bezeichnet „Kaliumsulfat“, eine Einreihung innerhalb der Position 3104 („Mineralische oder chemische Kalidüngemittel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 310430 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
310430 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3104 („Mineralische oder chemische Kalidüngemittel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 310430 erfasst speziell „Kaliumsulfat“.
Die Einreihung 310430 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.