Position 3202Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3202 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3202 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,3 % und 5,3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3202
3202 bezeichnet „Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3202 umfasst 2 Untercodes, darunter „synthetische organische Gerbstoffe“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,3 % und 5,3 %.
Die Einreihung 3202 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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