Position 3204Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3204 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3204 insgesamt 11 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 320411 | Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe |
| 320412 | Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe |
| 320413 | basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe |
| 320414 | Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe |
| 320415 | Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe |
| 320416 | Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe |
| 320417 | Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel |
| 320418 | Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage |
| 320419 | andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen|3204|11|bis 3204|19 |
| 320420 | synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art |
| 320490 | andere |
Häufige Fragen zu 3204
3204 bezeichnet „Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3204 umfasst 11 Untercodes, darunter „Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“, „Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“ und „basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3204 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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